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Holding, Mutter-Tochter Gewinnabführungsvertrag

Holding, Mutter-Tochter Gewinnabführungsvertrag

Im Holdingmodell ist es notwendig, dass  ein Mutter-Tochter Gewinnabführungsvertrag erstellt wird, welcher dann von der Oberfinanzdirektion vor genehmigung geprüft wird.

 

Nach der Genehmigung gilt dann dass nur noch 5% vom Gewinn zu versteuern sind, mit den üblichen Steuersätzen aus KSt + GewSt + SolZ. Die durchschnittliche STeuerlast beträgt dann ca. 1,5 - 1,7 % vom ermittelten Gewinn.

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